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   BGH, 03.05.2022 - X ZR 122/21   

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https://dejure.org/2022,18114
BGH, 03.05.2022 - X ZR 122/21 (https://dejure.org/2022,18114)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2022 - X ZR 122/21 (https://dejure.org/2022,18114)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2022 - X ZR 122/21 (https://dejure.org/2022,18114)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    Art. 267 AEUV, Verordnung (EG) Nr. 261/2004, Verordnung (EWG) Nr. 295/91, Art. 267 Abs. 3 AEUV

  • Wolters Kluwer

    Ausgleichsanspruch wegen Verspätung des Fluges von mehr als drei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit; Leistung einer Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEUV Art. 267 ; VO 261/2004/EG Art. 3 Abs. 1
    Ausgleichsanspruch wegen Verspätung des Fluges von mehr als drei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit; Leistung einer Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    EU-Ausgleichszahlung wegen verspäteter Durchführung eines Fluges

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Flug zu spät für Geschäftstermin - Muss man für Entschädigung eingecheckt haben?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 23.10.2012 - C-581/10

    Nelson u.a. - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 bis 7 -

    Auszug aus BGH, 03.05.2022 - X ZR 122/21
    a) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union steht einem Fluggast der in Art. 5 Abs. 1 Buchst. c in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 Fluggastrechteverordnung vorgesehene Ausgleichsanspruch zu, wenn er bei der Ankunft an seinem Endziel einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleidet (vgl. EuGH, Urteile vom 19. November 2009 - C-402/07 und C-432/07, NJW 2010, 43 Rn. 61, 69 - Sturgeon; Urteil vom 23. Oktober 2012 - C-581/10 und C-629/10, NJW 2013, 671 Rn. 37 - Nelson; zuletzt: EuGH, Beschluss vom 12. November 2020 - C-367/20, RRa 2021, 125 Rn. 27 - KLM).

    Fluggäste von in diesem Umfang verspäteten Flügen und Fluggäste annullierter Flüge befinden sich im Hinblick auf die nach der Verordnung vorgesehene Ausgleichsleistung in einer vergleichbaren Situation, da sie ähnliche Unannehmlichkeiten hinnehmen müssen, nämlich einen Zeitverlust von mindestens drei Stunden gegenüber der ursprünglichen Planung ihres Fluges (EuGH, Urteil vom 23. Oktober 2012, aaO Rn. 48 ff.; 59 f. - Nelson).

  • EuGH, 24.10.2019 - C-756/18

    easyJet Airline - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verfahrensordnung des

    Auszug aus BGH, 03.05.2022 - X ZR 122/21
    c) Gegen eine solche Gleichstellung könnte zudem der Beschluss des Gerichtshofs sprechen, wonach Art. 3 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung dahin auszulegen ist, dass Fluggästen mit bestätigter Buchung eines Fluges, der bei seiner Ankunft eine Verspätung von drei Stunden oder mehr aufweist, die Ausgleichszahlung nach der Verordnung nicht allein aus dem Grund verweigert werden kann, dass sie bei Stellung des Antrags auf die Ausgleichszahlung nicht mittels der Bordkarte nachgewiesen haben, dass sie sich nicht zur Abfertigung dieses Fluges eingefunden hatten, es sei denn, es wird dargetan, dass diese Fluggäste nicht mit dem verspäteten Flug befördert worden sind (EuGH, Urteil vom 24. Oktober 2019, C-756/18, RRa 2020, 26 = ZLW 2019, 637 Rn. 33 f. - easyJet).

    Die Entscheidung des Gerichtshofs vom 24. Oktober 2019 (C-756/18, aaO - easyJet) hat andere Fragen betroffen und die Konstellation, dass ein Fluggast möglicherweise nicht mit dem verspäteten Flug befördert wurde, nur am Rande in Erwägung gezogen.

  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus BGH, 03.05.2022 - X ZR 122/21
    a) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union steht einem Fluggast der in Art. 5 Abs. 1 Buchst. c in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 Fluggastrechteverordnung vorgesehene Ausgleichsanspruch zu, wenn er bei der Ankunft an seinem Endziel einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleidet (vgl. EuGH, Urteile vom 19. November 2009 - C-402/07 und C-432/07, NJW 2010, 43 Rn. 61, 69 - Sturgeon; Urteil vom 23. Oktober 2012 - C-581/10 und C-629/10, NJW 2013, 671 Rn. 37 - Nelson; zuletzt: EuGH, Beschluss vom 12. November 2020 - C-367/20, RRa 2021, 125 Rn. 27 - KLM).
  • BGH, 13.11.2013 - X ZR 115/12

    Keine Ausgleichsansprüche nach der Fluggastrechteverordnung bei Verspätung wegen

    Auszug aus BGH, 03.05.2022 - X ZR 122/21
    Ein solches Verständnis von Art. 3 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung stünde in Einklang mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs, nach dem einem Fluggast, der wegen eines verspäteten Flugs einen mitgebuchten Anschlussflug verpasst hatte und der einen ihm für den verpassten Anschlussflug angebotenen Ersatzflug, bei dem von vornherein feststand, dass der Fluggast sein Endziel nicht früher als drei Stunden nach der vorgesehenen Ankunftszeit erreichen würde, nicht angetreten hat, sondern stattdessen zurück zum Ausgangsflughafen geflogen ist, ein Ausgleichanspruch wegen erheblicher Verspätung zusteht, zumal der Fluggast in jenem Fall sich jedenfalls zur Abfertigung des ersten Fluges eingefunden hatte (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 2013 - X ZR 115/12, NJW 2014, 859 Rn. 8 f.).
  • EuGH, 12.11.2020 - C-367/20

    KLM Royal Dutch Airlines - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der

    Auszug aus BGH, 03.05.2022 - X ZR 122/21
    a) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union steht einem Fluggast der in Art. 5 Abs. 1 Buchst. c in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 Fluggastrechteverordnung vorgesehene Ausgleichsanspruch zu, wenn er bei der Ankunft an seinem Endziel einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleidet (vgl. EuGH, Urteile vom 19. November 2009 - C-402/07 und C-432/07, NJW 2010, 43 Rn. 61, 69 - Sturgeon; Urteil vom 23. Oktober 2012 - C-581/10 und C-629/10, NJW 2013, 671 Rn. 37 - Nelson; zuletzt: EuGH, Beschluss vom 12. November 2020 - C-367/20, RRa 2021, 125 Rn. 27 - KLM).
  • BGH, 10.01.2023 - X ZR 106/21

    Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV folgende Frage

    Wie der Senat bereits in anderem Zusammenhang dargelegt hat (BGH, Beschluss vom 3. Mai 2022 - X ZR 122/21, Rn. 16), könnte ein dem vergleichbarer Sachverhalt vorliegen, wenn vor dem Zeitpunkt, zu dem sich der Fluggast spätestens zur Abfertigung einfinden muss, bereits hinreichend gesicherte Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Flug nur noch mit einer Verspätung am Endziel von mehr als drei Stunden durchgeführt werden kann.
  • BGH, 21.03.2023 - EnVR 83/20

    Verpflichtung der Verteilernetzbetreiberin zum Anschluss von zwei elektrischen

    Demgemäß ergehen Vorabentscheidungsersuchen in Zivilsachen, bei denen die Parteien juristische Personen sind, grundsätzlich ohne ein Ersuchen gemäß Art. 95 Abs. 2 der Verfahrensordnung (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 2. August 2022 - X ZR 53/21, juris; vom 3. Mai 2022 - X ZR 122/21, juris; vom 24. Februar 2022 - I ZR 176/19, juris; vom 10. Februar 2022 - I ZR 38/21, juris).
  • LG Frankfurt/Main, 28.02.2023 - 24 S 180/22

    Fluggastrechte-Verordnung - Nachweis des rechtzeitigen Erscheinens zur

    Soweit die Beklagte auf den Vorlagebeschluss des BGH vom 3.5.2022 zum Az. X ZR 122/21 verweist, betrifft dieser Vorlagebeschluss eine andere, mit diesem Rechtsstreit nicht im Zusammenhang stehende Frage.
  • LG Frankfurt/Main, 13.03.2023 - 24 S 202/22
    Soweit die Beklagte auf den Vorlagebeschluss des BGH vom 03.05.2022 zum Az. X ZR 122/21 verweist, betrifft dieser Vorlagebeschluss eine andere, mit diesem Rechtsstreit nicht im Zusammenhang stehende Frage.
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